AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Katzenhotel Felishotel
Der Tierbesitzer versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bekannte Krankheiten, Auffälligkeiten und benötigte Medikamente werden vom Tierbesitzer im Aufnahmevertrag wahrheitsgemäß mitgeteilt.
Die Katze/Kater muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
Im Katzenhotel Felishotel werden nur kastrierte Katzen und Kater aufgenommen. (Ausnahme: Tiere unter 6 Monate)
Folgende Impfungen müssen vorhanden sein und dürfen nicht älter als 12 Monate sein:
Katzenseuche, Katzenschnupfen,
Bei Freigängern: Tollwut,
Leukoseimpfung wird empfohlen, ist aber kein Ausschluss der Aufnahme.
Alle Katze sollten 3 Tage lang vor der Abgabe mit Panacur (gegen Giardien und Würmer) behandelt worden sein, um eine Ansteckung zu vermeiden oder einen Giardien Negativ Test aus 3 Kotproben (höchstens 10 Tage alt) vorweisen.
Flohschutz, nicht älter als 14 Tage. Bitte schriftlichen Nachweis mitbringen.
Ohne Vorlage des Impfpasses kann keine Aufnahme erfolgen! Der Impfpass verbleibt während des Aufenthaltes des Tieres im Katzenhotel Felishotel.
Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die sein Tier – insbesondere durch Markieren oder Unsauberkeit – in der Katzenpension verursacht oder verursacht hat.
Das Katzenhotel übernimmt keine Haftung für Erkrankungen während und nach dem Aufenthalt. Das Katzenhotel verpflichtet sich, das Tier liebevoll, art- und verhaltensgerecht zu behandeln, das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Besondere Vereinbarungen zur Pflege sind im Vertrag festzuhalten.
Der Tierbesitzer haftet für alle von seinen Tieren verursachten Schäden. Der Tierbesitzer stellt das Katzenhotel hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB frei.
Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt das Katzenhotel keine Haftung, es sei denn, das Katzenhotel handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Haftung des Katzenhotel wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung des Katzenhotel für entlaufene Tiere / Tod / Ansteckung / Verletzungen ist ebenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Alle Erkrankungen, insbesondere chronische Erkrankungen sind dem Katzenhotel vorab mitzuteilen. Sollte die Information erst zur Aufnahme erfolgen wird das Tier nicht aufgenommen.
Bei Erkrankung des Tieres ist das Katzenhotel berechtigt sofort die Tierarztpraxis Dr. Kalvelage/Bad Zwesten aufzusuchen. Mit der Unterschrift des Pensionsvertrages ist das Katzenhotel berechtigt den o.g.Tierarzt aufzusuchen und alle notwendigen Behandlungen durchführen zu lassen.
Eine Haftung für Behandlungsfehler bei der ärztlichen Behandlung ist durch das Katzenhotel ausgeschlossen. Die Kosten für die tierärztliche Behandlungen, Medikamente, Klinikaufenthalt und die Fahrkosten in Höhe von 10,00 Euro für den Tierarztbesuch pro Stunde trägt der Tierbesitzer.
Die Unterbringung im Quarantänezimmer kostet pro Tag 3,00 Euro zusätzlich zum Tagespreis und einmalig 10 Euro Desinfektionsgebühr.
Im Todesfall eines Tieres handelt das Katzenhotel nach den hierfür bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die anfallenden Kosten dafür werden vom Tierbesitzer übernommen.
Stellt sich bei der Katze/Kater totale Unverträglichkeit oder Unsauberkeit heraus, so ist das Katzenhotel berechtigt das Tier zu separieren und den Halter unverzüglich zu informieren. Sollte die Katze/Kater nicht sofort abgeholt werden können, verbleibt das Tier bis zum Buchungsende abgesondert im Quarantänezimmer und es entstehen weitere Kosten in Höhe von 3,- € pro Tag und einmalige Endreinigunsgebühren von 15,- €.
Bei späterer Abgabe oder vorzeitiger Abholung ist trotzdem der gebuchte Zeitraum zu bezahlen.
Eine Stornierung kann nur in schriftlicher Form per Post, WhatsApp oder Email erfolgen.
Stornogebühren:
Im Falle der Stornierung eines bereits verbindlich gebuchten Aufenthaltes berechnen wir zum Ausgleich eines Umsatzausfalles, folgende Stornogebühren:
20 bis 7 Tage vor Aufnahmedatum: 80% der Gesamtkosten
6 Tage bis Aufnahmedatum: 100% der Gesamtkosten
Sollte eine Nichtaufnahme durch das Katzenhotel Felishotel wegen fehlendem Impfschutz, Flohschutz oder Wurmkur ausgesprochen werden, so sind 80% der Gesamtkosten des Aufenthaltes durch den Besitzer zu bezahlen.
Rücktritt durch das Katzenhotel: Wegen Erkrankung der Betreiber, sowie höherer Gewalt kann die Aufnahme in der Tierpension abgesagt oder verschoben werden. Vorab geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Katzenhotel Felishotel sind ausgeschlossen.
Abhol- und Bringzeiten werden vor Aufnahme mündlich festgelegt und abgestimmt und können nicht variieren.
Werden Pensionstiere am vereinbarten Tag nicht abgeholt bzw. wird der Aufenthalt nicht verlängert, ist die Tierpension berechtigt, die Katze/Kater weiter zu vermitteln. Die Kosten bis zur Vermittlung trägt der Tierhalter.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Beide Vertragspartner erklären sich mit den Vertragsbedingungen und der Unterschrift des Vertrags einverstanden und bestätigen, je eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben.
Bad Zwesten den 22.07.2022